Zoll-Aerger auf Kreuzfahrt: 23.260 Dollar verschwinden im Hafen!
Ein indischer Kreuzfahrt-Passagier wurde in Kanada mit 23.260 US-Dollar ohne Anmeldung beim Zoll erwischt und muss eine Strafe zahlen.

Zoll-Aerger auf Kreuzfahrt: 23.260 Dollar verschwinden im Hafen!
Ein indischer Kreuzfahrt-Passagier sorgte kürzlich für Aufregung, als er mit einer erheblichen Bargeldsumme beim Zoll in Kanada konfrontiert wurde. Am 3. September 2025 legte das Kreuzfahrtschiff Enchanted Princess im Hafen von Saint John, New Brunswick, an. Der Passagier hatte 23.260 US-Dollar bei sich, was ihn in eine unangenehme Lage brachte, da er diese Summe nicht bei den Zollbehörden anmeldete.
In Kanada besteht die gesetzliche Vorgabe, dass Bargeldbeträge über 10.000 kanadische Dollar beim Zoll angemeldet werden müssen. Aufgrund dieser Regelung musste der Passagier eine Strafe von 1.600 kanadischen Dollar (nahezu 1.000 Euro) zahlen, um den größten Teil seines beschlagnahmten Geldes zurückzuerhalten. Obwohl die Strafe für das Nichtanmelden bis zu 50 Prozent der nicht deklarierten Summe betragen kann, fiel der Betrag in diesem Fall nur auf fünf Prozent.
Hintergrund zu den Vorschriften
Die Vorschriften zur Anmeldung von Bargeldbeträgen haben das Ziel, Geldwäsche, organisierte Kriminalität und Terrorfinanzierung zu erschweren. Die Canada Border Services Agency (CBSA) stellte fest, dass der Passagier keine kriminellen Absichten verfolgte. Es ist jedoch zu beachten, dass Kreuzfahrtreedereien oft die Zoll- und Einreiseformalitäten für ihre Passagiere erledigen, was zu Unsicherheiten über die geltenden Vorschriften führen kann.
In ähnlicher Weise müssen Reisende auch in Europa, insbesondere bei Hafenstopps in Großbritannien, bestimmte Einreisegenehmigungen einholen, unabhängig davon, ob sie das Schiff verlassen oder an Bord bleiben. Diese Regelungen sorgen für zusätzlichen Schutz und Transparenz im internationalen Reiseverkehr.
Internationale Barmittelanmeldepflichten
Gemäß den Bestimmungen der deutschen Zollverwaltung müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- oder ausreisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel, wie Sparbücher und Edelsteine, unterliegen ebenfalls einer mündlichen Anzeigepflicht bei der Zollkontrolle.
Die Anmeldepflicht umfasst Bargeld, Gold in verschiedenen Formen sowie andere Edelmetalle. Bei der Einreise sind die Barmittel im roten Ausgang anzumelden. Verstöße gegen diese Anmeldepflicht können mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro geahndet werden. Zusätzlich müssen Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland häufig Sicherheiten für etwaige Bußgelder leisten.
Wer plant, ausländische Währungen in Deutschland einzuführen, sollte beachten, dass diese zum Sortenkurs am jeweiligen Tag ihrer Einreise in Euro umgerechnet werden müssen. Auch hier ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von großer Bedeutung.
Die unterschiedlichen Regelungen in Kanada und Deutschland unterstreichen die Notwendigkeit, sich vor einer Reise gründlich über die jeweiligen Barmittelanmeldepflichten zu informieren. Weitere Informationen dazu sind auf den Seiten der deutschen Zollverwaltung verfügbar, um Reisenden Klarheit über die geltenden Bestimmungen zu geben.
Diese Vorfälle zeigen, wie wichtig es ist, sich über internationale Reiserechtsvorschriften bewusst zu sein und die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung von Zollbestimmungen zu ergreifen. Informierte Reisende können so unerfreuliche Situationen vermeiden.
Für detaillierte Informationen zur Barmittelanmeldepflicht in Deutschland kann die Zoll-Website aufgerufen werden: www.zoll.de. Auch die spezifischen Informationen zum Vorfall auf der Enchanted Princess finden sich hier: www.cruisetricks.de.