Urlaub 2025: Krisen, Evakuierungen und neue EU-Regeln im Tourismus!
Erfahren Sie, wie neue EU-Vorschriften für Pauschalreisen 2025 Urlauber schützen sollen – trotz Krisen und Insolvenzen.

Urlaub 2025: Krisen, Evakuierungen und neue EU-Regeln im Tourismus!
Der Reisesommer 2025 war von Krisen geprägt und ließ viele Urlauber in Europa in schwierigen Situationen zurück. Waldbrände in Griechenland und Spanien führten zur Evakuierung von Tausenden Urlaubern. Besonders dramatisch war die Lage in der Region Izmir, wo über 50.000 Personen in Sicherheit gebracht werden mussten. Aufgrund der Naturkatastrophen schlossen Flughäfen in den betroffenen Gebieten zeitweise, was zu erheblichem Reisestress führte. Zudem beeinflussten Vulkanausbrüche in Indonesien und Russland den Flugverkehr, was zu einigen Ausfällen und Verspätungen führte. Die Situation wurde durch verschärfte Grenzkontrollen in mehreren EU-Staaten weiter verschärft, die langen Wartezeiten an Bahnhöfen und Autobahnen zur Folge hatten.
Im Kontext dieser Herausforderungen meldete ein kleinerer Veranstalter für Abschlussreisen ein Jahr nach der Insolvenz von FTI ebenfalls Insolvenz an. Diese Entwicklungen haben gezeigt, wie verwundbar der Tourismussektor ist und unterstreichen die Notwendigkeit von Reformen. In diesem Zusammenhang plant die EU neue Regeln für Pauschalreisen, um Urlauber besser zu schützen. Laut Süddeutscher Zeitung sollen diese Regelungen die Rechte der Reisenden klarer definieren und somit mehr Transparenz bieten.
Neue Regeln für Reisende
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Vorschriften zum Schutz von Reisenden unterstützen. Ein zentrales Ziel dieser neuen Regelungen ist die Präzisierung der Informations- und Stornierungsrechte der Reisenden sowie des Rechts auf Rückerstattung und Rücktransporthilfe bei Insolvenz von Reiseveranstaltern oder anderen unvorhergesehenen Umständen. Dies umfasst auch eine Klärung des Begriffs „Pauschalreise“.
Insbesondere sollen die neuen Vorschriften klare Richtlinien für Gutscheine festlegen. Reisende haben das Recht, Gutscheine abzulehnen und innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu wählen. Bei Ablauf eines nicht eingelösten Gutscheins soll eine Rückerstattung des Wertes erfolgen. Zudem müssen Gutscheine eine Gültigkeit von bis zu 12 Monaten besitzen, die einmalig verlängert oder übertragen werden kann. Wichtig ist auch, dass Gutscheine durch Insolvenzgarantien abgesichert sind und ihr Wert mindestens der Rückerstattung entspricht.
Stornierungsbedingungen und Beschwerdemechanismus
Die neuen Stornierungsbedingungen sehen vor, dass Reisende bei unvermeidbaren oder außergewöhnlichen Umständen vor Reiseantritt ohne Strafzahlungen und mit voller Rückerstattung stornieren können. Stornierungsanträge sollen fallweise geprüft werden, wobei offizielle Reisewarnungen, die bis zu 28 Tage vor Reiseantritt ausgesprochen werden, zu berücksichtigen sind. Trotz der unterstützen Vorschläge lehnten die Abgeordneten einen Antrag ab, der Vorauszahlungen an Reiseveranstalter auf 25 % des Gesamtpaketpreises begrenzen wollte.
Der Berichterstatter Alex Agius Saliba betonte die Notwendigkeit eines verpflichtenden Beschwerdemechanismus für Reisende, um deren Rechte zu stärken. Das Parlament hat mit 535 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen eine Verhandlungsposition verabschiedet. Die Verhandlungen mit dem Rat über die neuen Regeln beginnen am 24. September, was eine wichtige Entwicklung für den Reise- und Tourismussektor darstellt. Europarlament berichtet über diese anstehenden Verhandlungen und die damit verbundenen Veränderungen im Reiserecht.