
Die jüngsten Erdbeben auf der griechischen Insel Santorin und in Kreta haben die Reisewelt erschüttert und werfen zahlreiche Fragen bezüglich der Rechte der Urlauber auf. Während sind viele beliebte Zielorte in Griechenland, Italien, der Türkei und Thailand von diesen Naturereignissen betroffen, bleibt die Situation für Reisende oft unklar. Merkur berichtet, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betroffenen komplex sind.
Reiseveranstalter sind nicht verpflichtet, Urlauber in ihren Informationen über potenzielle Erdbebenrisiken aufzuklären. Ängste vor Erdbeben allein rechtfertigen nicht einen kostenfreien Reiserücktritt. Dies stellt viele Reisende vor Herausforderungen, insbesondere wenn sie unsicher sind, ob sie ihre Reise antreten sollen oder nicht.
Reiserücktritt bei Naturkatastrophen
Reisende, die bereits in den betroffenen Gebieten sind, sollten besonders aufmerksam sein. Laut ADAC können Urlauber eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, sofern außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort vorliegen. Dazu zählen massive Zerstörungen, die die Anreise oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
Allerdings müssen die Umstände auf unmittelbare Weise mit der Reise in Verbindung stehen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Vulkan im Süden des Landes ausbricht, während der Flughafen im Norden weiterhin betriebsfähig ist. In solchen Fällen ist kein kostenfreier Rücktritt möglich.
Achtung bei Individualreisen
Für Individualreisende gilt: Bei selbst gebuchten Unterkünften sind sie selbst für ihre Rückflüge und Unterkünfte verantwortlich und dürfen nicht einfach kostenfrei stornieren, wenn die Unterkunft weiterhin zugänglich und bewohnbar ist. Nur wenn die Reise erheblich beeinträchtigt ist, können die Urlauber die Kündigung in Betracht ziehen. Eine direkte Kommunikation mit jedem Vertragspartner ist hier essenziell.
Darüber hinaus sollten Reisende die offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes genau im Blick behalten. Diese können Indizien für außergewöhnliche Umstände darstellen, die einen kostenfreien Rücktritt rechtfertigen.
Reiseveranstalter in der Verantwortung
Bei Reisen, die von einem Reiseveranstalter organisiert werden, sind diese verpflichtet, die Reisenden vor Ort über die aktuelle Lage zu informieren und gegebenenfalls Ersatzunterkünfte bereitzustellen. Sollte eine vorzeitige Rückreise notwendig sein, müssen die bereits verbrachten Tage bezahlt werden, während für die restliche Zeit Geld zurückerstattet wird.
Des Weiteren ist der Veranstalter dafür zuständig, die Rückreise zu organisieren, und trägt die Mehrkosten, sollte diese nicht möglich sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei klar: Annullierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie etwa Erdbeben, führen zu spezifischen Rechten für Reisende, die sie unbedingt kennen sollten.
Die Situation für die betroffenen Urlauber bleibt angespannt, und es ist essenziell, sich vor der Reise über die Rechte und Möglichkeiten zu informieren, um im Fall der Fälle gerüstet zu sein.