Dringende Gesundheitsversorgung in Oberhausen: Treffen zur Zukunft!

Dringende Gesundheitsversorgung in Oberhausen: Treffen zur Zukunft!
Am Mittwoch, den 27. August 2025, findet eine wichtige Veranstaltung zur ambulanten Gesundheitsversorgung in Oberhausen statt. Diese Diskussion zielt darauf ab, die Verschiebung von gesundheitlichen Versorgungsleistungen vom stationären in den ambulanten Sektor zu thematisieren. In Anbetracht des aktuellen Mangels an ambulanten Angeboten wird diese Veranstaltung im DGB-Haus Oberhausen, Friedrich-Karl-Straße 24, von 18:30 bis 20:30 Uhr abgehalten. Eingeladen sind gesundheitspolitische Expert*innen der Ratsfraktionen, sowie Dr. Charlotte Weber, Leiterin des Bereichs Gesundheit der Stadt Oberhausen. Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahme bis zum 13. August 2025 per E-Mail an kontakt@gesundheitsbuendnis-ob.de zu bestätigen. Die Organisatoren möchten dabei den drohenden Mangel an versorgenden Ärzten thematisieren, insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden Ruhestands vieler Mediziner, die keine Nachfolger*innen finden können. Ziel ist es, die drohende Mangelversorgung der Bevölkerung zu vermeiden.
In diesem Kontext wird auch über kommunalpolitische Initiativen diskutiert, die einen positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung der Bürger ausüben sollen. Es sind dringend Lösungen erforderlich, da der Rückgang der niedergelassenen Ärzte und die anhaltenden Herausforderungen in der ambulanten Versorgung spürbar werden.
Gesetzliche Veränderungen und ihre Auswirkungen
Parallel zu den Herausforderungen in Oberhausen plant der Gesetzgeber Änderungen im hausärztlichen Bereich, die erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung haben könnten. Gemäß dem neuen § 116a Abs. 3 SGB V soll die Reaktivierung oder Öffnung von Planungsbereichen künftig ohne gesonderte Feststellung einer Unterversorgung möglich sein. Diese Bestimmungen erlauben es sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, eine unbefristete Ermächtigungserteilung zu beantragen, sofern die Anträge ordnungsgemäß gestellt werden.
Während diese gesetzlichen Neuerungen darauf abzielen, die Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu verbessern, gibt es auch Sorgen über die Verzerrung der aktuellen Wettbewerbssituation. Insbesondere wird befürchtet, dass junge Ärzte durch die Möglichkeit, in sektorenübergreifenden Einrichtungen zu arbeiten, von einer Niederlassung als Vertragsarzt abgehalten werden. Die Bundesärztekammer hat daraufhin gefordert, dass die Weiterbildung in diesen Einrichtungen an der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientiert sein muss.
Zukunft der ambulanten Versorgung
Auch wenn die neuen Regelungen darauf abzielen, schneller auf die sich ändernden Bedürfnisse im Gesundheitswesen zu reagieren, könnte dies die Situation für niedergelassene Ärzte verschlechtern. Die Möglichkeit eines Drittwiderspruchs von niedergelassenen Ärzten gegen erteilte Ermächtigungen könnte zu zusätzlichen Spannungen zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen führen. Der Gesetzgeber verfolgt mit den Änderungen spezifische Ziele, doch es bleibt abzuwarten, ob diese tatsächlich zur Verbesserung der ambulanten Versorgungslandschaft führen werden oder eher die Konkurrenz um Fachkräfte weiter anheizen.
Die Herausforderungen, vor denen die ambulante Gesundheitsversorgung steht, erfordern ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten. Während die Veranstaltung in Oberhausen eine Plattform für Diskussionen bietet, wird die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenfalls entscheidend dafür sein, wie sich die Versorgungssituation in der Region sowie deutschlandweit gestalten wird. Die Teilnehmer der Veranstaltung erwartet ein spannender und notwendiger Austausch über die zukünftigen Herausforderungen und Lösungsansätze in der Gesundheitsversorgung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung können auf der Website von verdi abgerufen werden, während Hintergründe zu den gesetzlichen Änderungen auf der Seite von der niedergelassene Arzt zu finden sind.