Drohnen-Chaos an Flughäfen: Welche Rechte haben Reisende jetzt?
Verspätungen und Flugausfälle durch Drohnensichtungen an skandinavischen Flughäfen: Rechte und Ansprüche für Reisende erklärt.

Drohnen-Chaos an Flughäfen: Welche Rechte haben Reisende jetzt?
Am 22. September 2025 erlebten Reisende an skandinavischen Flughäfen erhebliche Verspätungen und Flugausfälle aufgrund von Drohnensichtungen, insbesondere in der Nähe der Flughäfen in Kopenhagen und Oslo. Laut Reisereporter mussten in Kopenhagen rund 100 Flüge gestrichen werden, und zwei Tage später wurde auch der Flughafen Aalborg vorübergehend geschlossen, nachdem dort Drohnen gesichtet wurden.
Die Sichtungen dieser unbemannten Fluggeräte führten zu massiven Störungen in mehreren europäischen Metropolen, was die Flughäfen Kopenhagens und Oslos zeitweise zur Schließung zwang. Diese Störungen sind nicht nur eine technische Herausforderung, sondern auch eine rechtliche Frage für betroffene Fluggäste.
Rechte der Reisenden bei Drohnensichtungen
Laut den geltenden Bestimmungen haben Reisende in solchen Situationen eingeschränkte Rechte. Drohnensichtungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airlines, was bedeutet, dass Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung haben. Dennoch haben sie das Recht, eine Ersatzleistung zu verlangen, wie GEO berichtet.
Die Airlines sind verpflichtet, alternative Beförderungen oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises anzubieten. Für Reisende, die selbst nach Alternativen suchen, gilt: Die Kosten können erstattet werden, wenn die Airline nicht reagiert. Hierbei sollte der neue Ticketpreis jedoch nicht höher sein als der ursprüngliche.
Pauschalreisen und notwendige Unterstützungsleistungen
Bei Pauschalreisen obliegt es dem Reiseveranstalter, für die Ersatzbeförderung zu sorgen. Sollte ein Flug nicht oder mit mehr als fünf Stunden Verspätung abheben, haben Reisende das Recht, ihr Ticket zurückzugeben und den gezahlten Preis zurückzufordern. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind Airlines dazu angehalten, Mahlzeiten und Getränke bereitstellen, oft über Gutscheine.
Zusätzlich müssen Reisende die Möglichkeit haben, bis zu zwei Telefonate oder E-Mails zu tätigen, was durch einen kostenlosen WLAN-Zugang unterstützt werden kann. Falls die Verspätung dazu führt, dass die Reisenden später als geplant an ihrem Urlaubsort ankommen, haben sie auch das Recht auf eine Reisepreisminderung.
Parallel zu den Drohnensichtungen erlebte der Flughafen Berlin-Brandenburg technische Probleme aufgrund eines Cyberangriffs auf einen IT-Dienstleister. Dies führte zu weiteren Schwierigkeiten beim Check-in und zu Flugverspätungen. In solchen Fällen haben Passagiere ebenfalls Ansprüche auf spezielle Unterstützungsleistungen, darunter Snacks und Hotelunterbringung, falls erforderlich.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Reisende trotz der außergewöhnlichen Umstände, die zu Verspätungen und Flugausfällen führen, verschiedene Rechte und Ansprüche geltend machen können. Informationen zu Passagierrechten sind auf dem Portal „europa.eu“ verfügbar, und Verbraucherzentralen sowie das Europäische Verbraucherzentrum bieten Online-Tools zur Prüfung von Ansprüchen an.