EU plant neue Regeln für Pauschalreisen: Verbraucherschutz im Fokus!

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Die EU plant Änderungen der Pauschalreiserichtlinie, um Verbraucherschutz zu stärken und klare Stornierungsrechte zu schaffen.

Die EU plant Änderungen der Pauschalreiserichtlinie, um Verbraucherschutz zu stärken und klare Stornierungsrechte zu schaffen.
Die EU plant Änderungen der Pauschalreiserichtlinie, um Verbraucherschutz zu stärken und klare Stornierungsrechte zu schaffen.

EU plant neue Regeln für Pauschalreisen: Verbraucherschutz im Fokus!

Die EU steht an der Schwelle zu signifikanten Änderungen der Pauschalreiserichtlinie, um die Rechte der Reisenden zu stärken. Heute wird im Rahmen der Verhandlungen, die seit dem 24. September 2025 laufen, über neue Vorschriften zum Schutz von Reisenden diskutiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Entwicklungen begrüßt, insbesondere hinsichtlich der geplanten Klarstellungen zu Informations- und Stornierungsrechten sowie Rückerstattungen und Rücktransporthilfe im Falle einer Insolvenz.

Verbände warnen jedoch vor möglichen erhöhten Kosten und zusätzlicher Bürokratie, die durch die neuen Regelungen entstehen könnten. Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim VZBV, macht das unkulante Verhalten vieler Anbieter während der Pandemie für die jetzige Ausrichtung verantwortlich. Methmann äußert die Befürchtung, dass die Tourismuswirtschaft im laufenden Trilogverfahren nicht viel durchsetzen kann, da sie nicht einheitlich auftritt.

Problematik mit übertragbaren Gutscheinen

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Klärung des Begriffs „Pauschalreise“ und die Harmonisierung der Vorschriften für Gutscheine. Laut dem Vorschlag haben Verbraucher das Recht, Gutscheine abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu wählen. Nicht eingelöster Gutscheinwert soll bei Ablauf zurückerstattet werden, und Gutscheine müssen durch Insolvenzgarantien abgedeckt sein. Ihr Wert soll mindestens der Rückerstattung entsprechen und Gutscheininhaber sollen Vorrang bei der Auswahl von Reiseleistungen erhalten.

Die EU-Institutionen haben auch die Schutzregeln verschärft, um mehr Konstellationen unter den Pauschalreisebegriff zu fassen. Damit soll sichergestellt werden, dass Vermittler klar zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen unterscheiden müssen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht transparent informieren, rechtlich wie Veranstalter behandelt werden. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, sollten Reisebüros ihren Kunden schriftlich bestätigen lassen, dass diese auf Pauschalreiseschutz verzichten.

Stornierungsbedingungen und Rechte der Reisenden

Für Reisende wird außerdem das Stornierungsrecht bei unvermeidbaren oder außergewöhnlichen Umständen gestärkt. Reisende können vor Reiseantritt ohne Strafzahlungen und mit voller Rückerstattung stornieren. Offizielle Reisewarnungen, die bis zu 28 Tage vor Reiseantritt ausgesprochen werden, sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Nach dem Vorschlag soll es zudem einen verpflichtenden Beschwerdemechanismus für Reisende geben, der die Durchsetzung ihrer Rechte sichern soll.

Insgesamt zeigt sich, dass die geplanten Änderungen eine weitgehende Einigung zwischen Politik und Verbraucherschützern signalisieren. Die Abschaffung der verbundenen Reiseleistungen wird als wichtig erachtet, da diese kaum Nutzen gebracht haben. Methmann sieht zwar Spielraum für Anpassungen bei der Frist für Buchungen, hält aber eine vollständige Abkehr von einer zeitlichen Abgrenzung für unwahrscheinlich.

Die Ergebnisse der Verhandlungen und die zukünftigen Regelungen könnten weitreichende Folgen für die Reisebranche und die Rechte der Verbraucher haben. Der VZBV und andere Verbraucherverbände werden die Entwicklungen weiterhin wachsam verfolgen.

Für weitere Informationen lesen Sie die Details auf Gloobi und Europarl.