
In den letzten Tagen sorgte ein Vorfall an der Bahnstrecke in Schwaben für Unmut unter Reisenden. Am Bahnhof Günzburg fuhren ICE-Lokführer gleich zweimal vorbei, ohne anzuhalten, was Pendler und Urlauber vor große Herausforderungen stellte. Laut der Augsburger Allgemeinen passierte dies beim ICE 991 auf seiner Route von Wiesbaden über Stuttgart nach München. Dies führte dazu, dass Fahrgäste an dem geplanten Zwischenhalt nicht ein- oder aussteigen konnten. Eine Sprecherin der Deutschen Bahn reagierte und bezeichnete diesen Vorfall als „äußerst seltenen Einzelfall“ und entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten.
Ein weiterer ähnlicher Vorfall scheint laut der Sprecherin nicht dokumentiert zu sein, was Fragen zur Zuverlässigkeit des Fahrbetriebs aufwirft. Günzburg liegt an der ICE-Strecke zwischen Augsburg und Ulm, wobei nicht alle Schnellzüge planmäßig dort halten. Lokführer erhalten ihren Fahrplan über ein Display, jedoch gibt es nicht immer ein rotes Signal zum Halten.
Entschädigungen für Fahrgäste
Die Deutsche Bahn gestattet es den Fahrgästen, Entschädigungen für solche Vorfälle zu beantragen. Wie die Website bahnauskunft.info informiert, können Reisende ab dem 1. Juni 2021 Entschädigungen digital über ihr Kundenkonto beantragen. Die Beantragung dauert maximal fünf Minuten und kann über die Bahn-Webseite oder die DB Navigator App erfolgen.
Die Entschädigungsrichtlinien basieren auf der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 und berechtigen Fahrgäste zu Rückerstattungen bei Verspätungen. Details hierzu sind wie folgt:
Verspätungszeit | Entschädigung |
---|---|
Ab 60 Minuten | 25% des Fahrpreises |
Ab 120 Minuten | 50% des Fahrpreises |
Bei Nichtantritt oder Abbruch | Vollständige Erstattung |
Die Bahn haftet jedoch nicht für Folgeschäden, wie etwa verpasste Flüge oder Anschlüsse. Zudem müssen Verspätungen nicht angekündigt werden, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben. Informationen über Verspätungen erhalten Reisende über Aushänge, die App, Durchsagen oder Anzeigen.
Weitere Rechte der Fahrgäste beinhalten die Aufhebung der Zugbindung ab 20 Minuten Verspätung und die Rückgabemöglichkeit bei mehr als 60 Minuten Wartezeit. Zudem können Kosten für Taxis oder Busse bis zu 80 Euro sowie Hotelübernachtungen geltend gemacht werden, wenn die Reise nicht mehr am gleichen Tag fortgesetzt werden kann.
Dieser Vorfall in Günzburg und die damit verbundenen Entschädigungsbestimmungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im deutschen Bahnverkehr und erinnern die Reisenden daran, dass sie auch in schwierigen Situationen ihre Rechte kennen sollten.