Albtraum auf hoher See: Ehepaar kämpft um Reisepreisminderung!
Ein Ehepaar klagte wegen Lärmbelästigung auf einer Kreuzfahrt. Gericht bestätigte Reisemängel, Minderung des Reisepreises anerkannt.

Albtraum auf hoher See: Ehepaar kämpft um Reisepreisminderung!
Ein Ehepaar aus Berlin erlebte kürzlich eine Kreuzfahrt, die nicht den erhofften Traum, sondern einen Albtraum mit sich brachte. Die 11-tägige Reise, gebucht zum Preis von 6.580 Euro, sollte entspannend sein. Allerdings stellte sich heraus, dass die Kabine der Kategorie „Superior“ in unmittelbarer Nähe zum Schiffsmotorenraum lag. Dies führte zu erheblichen Lärmbelästigungen, die dem Nachtschlaf der Reisenden ein abruptes Ende setzten. Schiffe hohem Lärmkontingent sind ein bekanntes Problem in der Kreuzfahrtbranche, die seit Jahren ein stetiges Wachstum verzeichnet, so Haufe.
Die Beschwerde des Paares beim Reiseleiter blieb erfolglos, und auch die E-Mail an den Reiseveranstalter am vierten Tag der Reise brachte keine Lösung. Trotz des Versuchs, sich mit Ohropax zu helfen, blieb der Lärm unerträglich. Gespräche in der Kabine waren nur durch Schreien möglich. Als der Reiseveranstalter die Beschwerden als schiffstypisch abtat, sah sich die Ehefrau gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Rückerstattung von 30 % des Reisepreises zu fordern.
Rechtslage und Gerichtsurteil
Gemäß dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg vom 17. Juli 2025 wurde das Ehepaar in seinem Anliegen teilweise enttäuscht, jedoch fand das Gericht die Erzählungen der Zeugen über die „unvorstellbare Lautstärke“ und die Vibrationen in der Kabine glaubhaft. Das Gericht erkannte eine Minderung des Reisepreises an, obwohl es die Geräuschentwicklung der Generatoren als üblich ansah. Dennoch wurde festgestellt, dass die Kombination mit Motorgeräuschen eine nicht hinnehmbare Lärmbelästigung darstellte, die zu einer Minderung von insgesamt 20 % an Nächten mit Lärmbelästigung und 10 % an anderen Tagen führte. Dies entspricht einer teilweisen Anerkennung der Forderungen des Paares von etwa 55 %.
Das Urteil verdeutlicht, dass die Haftung des Reiseveranstalters nicht zwingend an eine vertragsgemäße Reiseleistung gebunden ist. Reisende müssen Mängel jedoch unverzüglich dem Veranstalter melden, um ihre Rechte auf Minderung geltend zu machen. Einreisemangel bei Kreuzfahrten kann auftreten, wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, wie beispielsweise ausgelassene Hafenstopps oder eine andere Kabinenkategorie, betont anwalt.org.
Forderungen und Rechte der Reisenden
Die Kreuzfahrtbranche hat in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Wachstum erlebt. 2016 verzeichnete Deutschland sogar einen Passagierrekord von 2,02 Millionen Gästen. Reisende, die von Mängeln betroffen sind, haben das Recht, eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Eine neuere Regelung sieht vor, dass die Frist zur Abgabe einer Mängelanzeige seit dem 1. Juli 2018 auf zwei Jahre festgelegt wurde.
Die Abwicklung solcher Beschwerden sollte stets gut dokumentiert werden. Reisemängel müssen dabei schriftlich erfasst und nach Möglichkeit durch Fotos oder Zeugen belegt werden. Des Weiteren gilt es, die EU-Fahrgastrechte bei Annullierung oder Verspätung zu berücksichtigen. Bei Annullierungen oder verspäteten Fahrten über 90 Minuten binnen der EU haben Passagiere Anspruch auf Erstattung oder alternative Beförderung, wobei Entschädigungen von 25 bis 50 Prozent des Fahrpreises gefordert werden können.