Deutschland

DRSF wehrt sich: Rückzahlungen nach FTI-Insolvenz weiterhin stockend!

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat auf Vorwürfe des niederländischen Reiseverbands ANVR reagiert, die eine stockende Rückerstattung von Kundengeldern nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI betreffen. Der DRSF weist die Kritik zurück und betont, dass alle nationalen Vorgaben eingehalten wurden. Diese Auseinandersetzung über die Erstattungen dauert mittlerweile fast ein Jahr an, nachdem die Insolvenz von FTI Anfang Juni 2024 bekannt gegeben wurde.

Betroffene Kunden warten seitdem auf Rückerstattungen ihrer stornierten Pauschalreisen. Der DRSF hat Anfang August 2024 die Rückerstattungsprozesse gestartet und plant, einen der größten Rückerstattungsprozesse in der Geschichte Deutschlands durchzuführen. Das Volumen der Erstattungen wird im mittleren dreistelligen Millionenbereich erwartet.

Erstattungsprozess und Herausforderungen

Im Zuge des Erstattungsprozesses werden Kunden per E-Mail kontaktiert, sofern mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren vorliegen, wie etwa eine gültige E-Mail-Adresse und Handynummer. Kunden von FTI oder BigXtra, die keine vollständigen Kontaktdaten hinterlegt haben, werden hingegen per Post benachrichtigt. Reisende müssen dafür ihre Unterlagen, einschließlich des Sicherungsscheins des DRSF, bereithalten.

Ein Update vom 14. August 2024 zeigt, dass das Online-Formular für die Rückerstattung von vielen Antragstellern als kompliziert wahrgenommen wird. Antragsteller haben 90 Minuten Zeit, um den Antrag auszufüllen, wobei keine Möglichkeit besteht, den Antrag zwischenzuspeichern oder nachträglich zu ändern. Bei Reisen, die mehrere Personen umfassen, muss ein zusätzliches Formular ausgedruckt werden.

Kritik und Problematik

Verbraucherschützer haben die fehlende Option zur Einreichung eines Papierformulars kritisiert, da dies die Rückerstattungen für nicht internetaffine Urlauber erschwert. Insgesamt sind etwa 250.000 stornierte Pauschalreisen betroffen, was ca. 60.000 Reisenden zugutekommt. Der DRSF plant, alle Anspruchsberechtigten aktiv zu kontaktieren, sofern deren Kontaktdaten vorliegen.

Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen die Antragsteller bestimmte Dokumente einreichen, darunter Buchungsbestätigungen, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein. Der DRSF hat dabei klargestellt, dass er nur für Pauschalreisen zuständig ist und nicht für einzeln gebuchte Leistungen wie Hotelzimmer, Flüge oder Mietwagen.

Die Gründung des DRSF erfolgte nach dem Insolvenzfalle von Thomas Cook im September 2019, um im Falle von Insolvenz Vorauszahlungen zu erstatten und gestrandete Urlauber zurückzubringen. Der aktuelle Disput mit dem ANVR verdeutlicht die Herausforderungen, die auch nach fast einem Jahr der Insolvenz noch immer bestehen. Der DRSF beklagt, dass der ANVR bisher keine erforderlichen Belege geliefert hat, was den Prozess weiter erschwert.

Für weitere Informationen zu den Vorwürfen und der aktuellen Situation, können Sie die Berichte auf fvw.de und merkur.de nachlesen.

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