Kundenfalle Pauschalreisen: EU plant strenge Neuerungen für Reisende!

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Experte Felix Methmann diskutiert die EU-Pauschalreise-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Verbraucherschutz und Reisebranche.

Experte Felix Methmann diskutiert die EU-Pauschalreise-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Verbraucherschutz und Reisebranche.
Experte Felix Methmann diskutiert die EU-Pauschalreise-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Verbraucherschutz und Reisebranche.

Kundenfalle Pauschalreisen: EU plant strenge Neuerungen für Reisende!

In der aktuellen Diskussion um das Pauschalreiserecht äußert sich Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), zur neuen Pauschalreise-Richtlinie der EU. Laut fvw.de erwartet er keine signifikanten Änderungen durch die Reisebranche im bevorstehenden Trilog, in dem die EU-Kommission, der Rat und das Parlament über die neue Gesetzgebung verhandeln.

Methmann macht deutlich, dass die Tourismusbranche nicht einheitlich auftritt und es innerhalb der Branche verschiedene Meinungen zum aktuellen Entwurf gibt. Kritiker befürchten unter anderem, dass die geplanten Neuerungen nachteilig für die Reisewirtschaft sein könnten. Ziel des Entwurfs ist jedoch ein verbesserter Verbraucherschutz.

Neuvorstellungen im Pauschalreiserecht

Die Pauschalreiserichtlinie, die durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften im Jahr 2017 in deutsches Recht umgesetzt wurde, verpflichtet bestimmte Reiseveranstalter zur Sicherheit für die Erstattung aller Zahlungen im Falle einer Insolvenz. Diese Regelungen gelten für Verträge, die seit dem 1. Juli 2018 geschlossen wurden, wie auf der Website des Bundesjustizamtes erläutert wird.

Wesentliche Punkte der Richtlinie umfassen, dass Reisende die gesamte Reisekosten vor Beginn der Reise zahlen und einen Anspruch auf Rückerstattung im Fall von Absagen oder Ausfällen von Reiseleistungen haben. Bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters dürfen die Reisenden dabei nicht benachteiligt werden. Es wird zudem vorgeschrieben, dass Reiseveranstalter in der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein Sicherheitsleistungen für Erstattungen bieten müssen.

Insolvenzschutz der Reiseveranstalter

Ein bahnbrechender Aspekt der Neuregelungen ist das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG), das seit dem 1. November 2021 in Deutschland gilt. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde mit der Verwaltung eines Fondsvermögens beauftragt, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Im Falle einer Insolvenz werden die Ansprüche der Reisenden aus diesem Fondsvermögen befriedigt.

Darüber hinaus können Reiseveranstalter mit weniger als 10 Millionen Euro Umsatz ihre Absicherung auch über Versicherer oder Kreditinstitute realisieren. Reisende haben die Möglichkeit, Erstattungsansprüche gegen den jeweiligen Absicherer geltend zu machen, worüber die Reiseveranstalter ebenfalls informieren müssen.

Die Verbraucherzentralen stehen zudem als Anlaufstelle für Ratsuchende zur Verfügung, die Fragen zur Buchung von Pauschalreisen haben. Das Bundesamt für Justiz betont jedoch, dass es keine Rechtsberatung leistet. Weitere Informationen zur Pauschalreiserichtlinie sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission zugänglich.