Reisewarnungen: So sichern Sie sich Ihr Geld bei Stornierungen!
Erfahren Sie alles über Pauschalreisen und Ihre Rechte bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Pandemien oder Unruhen.

Reisewarnungen: So sichern Sie sich Ihr Geld bei Stornierungen!
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reisestornierungen sind ein wichtiges Thema für Urlauber, insbesondere angesichts der jüngsten außergewöhnlichen Umstände, die viele Reiseziele betreffen. Eine vollständige Erstattung der Reisekosten ist unter bestimmten Bedingungen möglich, was sowohl für Pauschalreisen als auch für Einzelleistungen gilt. Laut HolidayCheck haben Reisende das Recht, den kompletten Preis zurückzufordern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Außergewöhnliche Umstände können etwa Unruhen in einem Reiseland oder offizielle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sein. Diese Warnungen können sich auf spezifische Situationen wie Pandemien, beispielsweise die Corona-Krise, beziehen. Besonders relevant ist die Situation, wenn Stornierungen in einem betroffenen Gebiet aufgrund einer solchen Reisewarnung erfolgen; in diesem Fall sind Reiseveranstalter verpflichtet, die Kosten vollständig zu erstatten. Der Reisende hat in der Regel das Recht, das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Absage durch den Veranstalter zurückzufordern und muss Gutscheine nicht akzeptieren.
Rechtliche Ansprüche bei Änderungen
Darüber hinaus haben Reisende auch das Recht auf eine gebührenfreie Stornierung, wenn sich die Rahmenbedingungen ihrer Reise erheblich ändern. Das umfasst beispielsweise den Aufenthalt in einem minderwertigeren Hotel oder signifikante Verschiebungen der Flugzeiten. Des Weiteren führt eine Preiserhöhung von mehr als 8 Prozent dazu, dass der Reisende seine Buchung kostenfrei stornieren kann.
Aktuell kämpfen viele Regionen in Südeuropa mit katastrophalen Bedingungen, die als außergewöhnliche Umstände gelten. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind Gebiete wie die Türkei, Nordgriechenland, Kroatien, Montenegro, Bosnien, Albanien und Teile Süditaliens, insbesondere Sardinien, betroffen von verheerenden Bränden. Diese Entwicklungen haben viele Reisende dazu gezwungen, ihre Urlaubspläne zu überdenken und gezwungenermaßen Reisen abzusagen oder abzubrechen.
Ausnahmen und gerichtliche Entscheidungen
Ein bemerkenswerter Aspekt außergewöhnlicher Umstände ist, dass sie nicht unter der Kontrolle des Reisenden stehen und auch bei zumutbaren Vorkehrungen nicht vermieden werden können. Gerichte haben in der Vergangenheit verschiedene Situationen anerkannt, die als außergewöhnliche Umstände gelten. Hierzu zählen Kriege, innere Unruhen, terroristische Anschläge, Epidemien sowie Naturkatastrophen, die zeitlich und räumlich relevant für den Reiseort sind. Streiks können ebenfalls als außergewöhnliche Umstände klassifiziert werden, insbesondere wenn sie zufällig auftreten und nicht vom Reiseveranstalter beeinflussbar sind.
Reisende sollten sich vor Buchungen gut informieren und auf die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts achten. Dies hilft, mögliche Optionen und rechtliche Ansprüche im Falle von Unruhen oder anderen außergewöhnlichen Umständen besser zu verstehen.