Gerichtsurteil: Verlust von Medikamenten rechtfertigt Reiseabbruch!

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Amtsgericht München urteilt, dass der Verlust lebensnotwendiger Medikamente während einer Pauschalreise als erheblicher Reisemangel gilt.

Amtsgericht München urteilt, dass der Verlust lebensnotwendiger Medikamente während einer Pauschalreise als erheblicher Reisemangel gilt.
Amtsgericht München urteilt, dass der Verlust lebensnotwendiger Medikamente während einer Pauschalreise als erheblicher Reisemangel gilt.

Gerichtsurteil: Verlust von Medikamenten rechtfertigt Reiseabbruch!

Das Amtsgericht München hat am 11. Januar 2024 in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass der Verlust dringend benötigter Medikamente während eines Transfers einen erheblichen Reisemangel darstellt. Dies betrifft ein älteres Ehepaar aus Schleswig-Holstein, das eine Kreuzfahrt ab Hamburg gebucht hatte und während eines organisierten Bustransfers wichtige Medikamente verlor. Der Reisepreis betrug 1.678 Euro, welcher auch den Bustransfer vom Hamburger Hauptbahnhof zum Kreuzfahrtschiff umfasste.

Das Ehepaar, 75 und 77 Jahre alt, gab ihren Trolley mit persönlichen Utensilien und lebenswichtigen Medikamenten in den Gepäckraum des Reisebusses. Bei ihrer Ankunft im Hafen stellten sie jedoch fest, dass ihr Gepäckstück fehlte. Aufgrund des Verlusts der Blutdruck- und Cholesterinsenker war das Paar nicht bereit, die Einschiffung fortzusetzen und forderte die Rückerstattung des vollen Reisepreises sowie 460 Euro Ersatz für die verloren gegangenen Gegenstände.

Rechtslage und Urteil

Der Reiseveranstalter zeigte sich zunächst wenig kooperativ und erstattete lediglich 216,90 Euro für ersparte Aufwendungen. Er argumentierte, dass ein allgemeines Risiko durch Diebstahl bestehe. Das Gericht wies dies jedoch entschieden zurück und kam zu dem Schluss, dass der Verlust der Medikamente die Fortsetzung der Reise unzumutbar machte, da erhebliche Gesundheitsrisiken damit verbunden waren.

Das Urteil (Az: 223 C 12480/23) stellte fest, dass kein Mitverschulden des Ehepaars vorlag. Sie hätten nicht damit rechnen müssen, dass ihr medizinisch notwendiges Gepäck verloren geht. Die Kündigung der Reise wurde als rechtmäßig anerkannt, und der Veranstalter wurde zu einer Rückzahlung des vollständigen Reisepreises abzüglich der Erstattung in Höhe von 216,90 Euro verurteilt. Zudem wurden 90 Euro Schadensersatz für die verlorenen Gegenstände zugesprochen.

Empfehlungen für Reisende

Das Urteil zeigt, dass Reiseveranstalter haftbar sind, wenn Reisegepäck während eines vertraglich vorgesehenen Transfers abhandenkommt. Reisende sollten daher darauf achten, ihre Medikamente so zu transportieren, dass sie jederzeit erreichbar sind. Dies könnte helfen, ähnliche Missgeschicke und die damit verbundenen Risiken in der Zukunft zu vermeiden.

Insgesamt bringt der Fall des Ehepaars aus Schleswig-Holstein wichtige Aspekte zur Haftung von Reiseveranstaltern zur Sprache und verdeutlicht, wie wichtig die ordnungsgemäße Verwahrung von Gepäckstücken ist, insbesondere wenn es sich um lebenswichtige Medikamente handelt. Weitere Details zu diesem Urteil finden Sie bei merkur.de und juraforum.de.