Urlaub ohne Chef: So bleibt Ihr Handy aus und die Erholung ganz!
Erfahren Sie, welche Rechte Arbeitnehmer im Urlaub haben und ob sie für ihre Chefs erreichbar sein müssen. Neue EU-Regelung schützt die Nichterreichbarkeit.

Urlaub ohne Chef: So bleibt Ihr Handy aus und die Erholung ganz!
Aktuell wird die Frage, ob Arbeitnehmer im Urlaub für ihren Chef erreichbar sein müssen, zunehmend diskutiert. Insbesondere die Ferienzeit führt häufig zu Anfragen von Vorgesetzten an ihre Mitarbeiter, während diese sich in der Erholungsphase befinden. Arbeitsrechtsexperte Volker Görzel macht darauf aufmerksam, dass die Erreichbarkeit im Urlaub stark von den Regelungen im individuellen Arbeitsvertrag abhängt. Generell sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet, während ihrer Freizeit oder im Urlaub erreichbar zu sein, es sei denn, dies wurde vertraglich anders vereinbart. Daher stellt das Recht auf Nichterreichbarkeit eines der wichtigsten Persönlichkeitsrechte dar, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil feststellte (Az. 1 Sa 39 öD/22).
Führungskräfte sind in diesem Kontext ebenfalls betroffen, denn sie fallen ebenfalls unter die Kategorie der Arbeitnehmer. Laut Görzel müssen sie nur während ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein. Die Nichterreichbarkeit in der Freizeit wird daher nicht als Pflichtverletzung angesehen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer keine Kündigung aufgrund von mangelnder Erreichbarkeit im Urlaub befürchten müssen, es sei denn, eine vertragliche Vereinbarung legt etwas anderes fest. Sollte eine solche Regelung bestehen, wäre eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung jedoch unwirksam.
Gesundheitsaspekte und Erreichbarkeit
Eine aktuelle Studie von Protime und YouGov zeigt, dass in Deutschland 33% der Büroangestellten während des Weihnachtsurlaubs für ihren Arbeitgeber verfügbar sind. Mehr als ein Drittel der Befragten fühlt sich dazu gezwungen, ständig erreichbar zu sein. Diese permanente Erreichbarkeit hat alarmierende Folgen: 55% der Befragten berichten von Burnout-Symptomen, während 46% angeben, regelmäßig außerhalb der regulären Arbeitszeiten E-Mails oder Nachrichten zu überprüfen. Besonders betroffen sind jüngere Generationen und Eltern.
Die Studie, die im Mai 2024 durchgeführt wurde und 2.048 Beschäftigte in Deutschland befragte, stellt klar, dass aus arbeitsrechtlicher Sicht Arbeitnehmer nur während ihrer vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sind. Die Zeit außerhalb der Arbeit sollte der Erholung dienen, weshalb Diensthandys und Laptops in der Freizeit abgeschaltet bleiben sollten. Dienstliche Anrufe, E-Mails oder Nachrichten müssen nicht beantwortet werden, es sei denn, es bestehen spezielle Betriebsvereinbarungen, die eine kurzfristige Erreichbarkeit fordern.
Politische Entwicklungen
Das Thema Aufforderungen zur Erreichbarkeit hat auch die politischen Entscheidungsträger erreicht. Am 21. Januar 2021 beschloss das Europäische Parlament einen Initiativbericht zur Schaffung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und dem Druck der ständigen Erreichbarkeit entgegenzuwirken. Diese Richtlinie muss jedoch noch verabschiedet und von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Erste Verhandlungen dazu scheiterten 2023, jedoch begannen 2024 neue Konsultationen zur fairen Telearbeit, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer das Recht auf Nichterreichbarkeit in Anspruch nehmen können, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Die Diskussion über die Erreichbarkeit im Urlaub ist also nicht nur ein arbeitsrechtliches Thema, sondern hat auch erhebliche gesellschaftliche und gesundheitliche Implikationen. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und ihre Verträge genau prüfen, um im Urlaub wirklich entspannen zu können, ohne an berufliche Verpflichtungen denken zu müssen.