Familienurlaub in Bayern: Preise sinken dank staatlicher Zuschüsse!
Familien in Bayern profitieren von Zuschüssen für bezahlbaren Urlaub. Erfahren Sie, wie Sie als Großfamilie Ferienmöglichkeiten nutzen können.

Familienurlaub in Bayern: Preise sinken dank staatlicher Zuschüsse!
Fast 14 Prozent der Menschen in Bayern können sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Besonders betroffen sind Alleinlebende und Alleinerziehende, wie das Landesamt für Statistik in Fürth mitteilt. Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen Familien in der Region konfrontiert sind, insbesondere wenn es um die Finanzierung eines Urlaubs geht.
Um Familienurlaube erschwinglicher zu gestalten, bietet Bayern verschiedene Vergünstigungen und Zuschüsse an. Es existieren elf Familienferienstätten im Freistaat, die Teil eines bundesweiten Netzwerks von rund 80 solchen Einrichtungen sind. Beispiele für diese Familienferienstätten sind das Kolpingwerk im Allgäu und das Chiemgau, die sowohl Erholungsmöglichkeiten als auch finanzielle Erleichterungen für bedürftige Familien bieten.
Zuschüsse für Familienurlaube
Die Übernachtung mit Vollpension in den genannten Einrichtungen kostet im Chiemgau 81 Euro für Erwachsene und im Allgäu 90,40 Euro. Jährlich verzeichnen beide Häuser etwa 42.000 Übernachtungen und sind darauf ausgelegt, Familien bei der Kostenreduktion zu helfen. Nur wer seine wirtschaftliche Bedürftigkeit, Erholungsbedürftigkeit oder Pflegebedürftigkeit nachweist, kann von diesen Vergünstigungen profitieren.
Ein Beispiel ist die Familie Demmel, die im August 14 Tage Urlaub in einer Familienferienstätte verbrachte. Dank der Zuschüsse beliefen sich die Gesamtkosten für die Familie mit fünf Kindern auf rund 5.600 Euro, was etwa 1.000 Euro unter den regulären Kosten lag. Solche Zuschüsse sind auch in anderen Bundesländern erhältlich; in Brandenburg beispielsweise gibt es 10 Euro pro Übernachtung für Familien.
In Bayern beträgt der Zuschuss sogar 19,50 Euro pro Tag und Person. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.461 Anträge auf Familienerholung gestellt. Bis zum 24. August 2025 wurden bereits 1.292 Anträge eingereicht. In der Vergangenheit wurden 579.628 Euro für Zuschüsse ausgezahlt, was zeigt, wie hoch die Nachfrage nach finanzieller Unterstützung ist.
Zugang zu finanzieller Unterstützung
Um in den Genuss dieser Zuschüsse zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Einkommensgrenze für Zuschüsse liegt beispielsweise bei 31.000 Euro jährlich für Alleinerziehende mit einem Kind. Wichtig ist, dass Zuschüsse vor der Buchung beantragt werden müssen, und die Teilnahme an Kursen in den Familienferienstätten ist ebenfalls erforderlich.
Neun von sechzehn Bundesländern in Deutschland gewähren ähnliche Zuschüsse für Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Betrag variiert je nach Bundesland, und die Antragstellung kann meist nur im Bundesland des ständigen Wohnsitzes der Familie erfolgen. Informationen über Zuschüsse sind auf der Webseite der BAG Familienerholung zu finden, wo auch ein Rechner zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung bereitgestellt wird.
Insgesamt zeigt sich, dass in Bayern viele Familien durch Gutscheine und staatliche Unterstützung in der Lage sind, einen wohlverdienten Urlaub zu verbringen, auch wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Die Möglichkeit, durch Wohlfahrtsund Familienverbände und örtliche Ämter Anträge zu stellen, erleichtert den Zugang zu einem erholsamen Urlaub für viele.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die Bayerische Staatszeitung hier sowie die BAG Familienerholung auf dieser Webseite.