Buller warnt: Neue Pauschalreise-Richtlinie gefährdet Online-Reisebüros!

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Michael Buller kritisiert die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie, die die Branche belastet. Infos zum Insolvenzschutz und Rückerstattungen.

Michael Buller kritisiert die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie, die die Branche belastet. Infos zum Insolvenzschutz und Rückerstattungen.
Michael Buller kritisiert die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie, die die Branche belastet. Infos zum Insolvenzschutz und Rückerstattungen.

Buller warnt: Neue Pauschalreise-Richtlinie gefährdet Online-Reisebüros!

Michael Buller, Vorsitzender des Verbands Internet Reisevertrieb (VIR), äußert gravierende Bedenken bezüglich der aktuellen Ausgestaltung der EU-Pauschalreise-Richtlinie. Er warnt, dass statt einer klaren Rechtslage für Reisende und Anbieter das neue Gesetz die Situation weiter verkompliziert. Dies könnte negative Folgen insbesondere für Online-Reisebüros (OTA) haben, die bereits jetzt mit Herausforderungen konfrontiert sind. Seine Kritik wird durch zahlreiche Verbände in der Touristik, die die Pläne ebenfalls als problematisch erachten, lautstark unterstützt. Buller hebt hervor, dass das Lebensrisiko der Verbraucher unnötigerweise auf die Branche verlagert wird, was einen Rückschritt für die gesamte Reisebranche darstellen könnte.

Das EU-Parlament hat derweil seine Position zur Erneuerung der Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz von Verbrauchern zu stärken. So sind bestimmte Reiseveranstalter verpflichtet, Sicherheit für die Erstattung aller Zahlungen im Falle einer Insolvenz zu gewährleisten. Dies geschieht im Einklang mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, das am 17. Juli 2017 in deutsches Recht umgesetzt wurde und seit dem 1. Juli 2018 auf entsprechende Verträge anwendbar ist. Reisende haben demzufolge Anspruch auf Rückerstattung, wenn Reiseleistungen ausfallen oder abgesagt werden.

Regelungen und Schutzmaßnahmen

Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Bundesamt für Justiz (BfJ), das als zentrale Kontaktstelle in Deutschland fungieren kann. Die neue Regelung umfasst auch die Einführung der Kategorie „verbundene Reiseleistungen“ und ändert den Begriff des „Reisevertrags“ in „Pauschalreisevertrag“. Ein Pauschalreisevertrag muss mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen beinhalten. In der Regel zahlen Reisende den gesamten Reisepreis vor Reisebeginn.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters die Reisenden keinen Nachteil erleiden sollen. Die Sicherheitsmaßnahmen gelten für Reiseveranstalter in der gesamten EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein, die zur Sicherstellung von Erstattungen verpflichtet sind. Innerstaatlich können jedoch auch alternative Modelle des Insolvenzschutzes eingerichtet werden.

Neueste Entwicklungen

Im Jahr 2021 wurde die Insolvenzsicherung in Deutschland durch das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) neu geregelt. Diese Regelung trat am 1. November 2021 in Kraft und sorgt dafür, dass Reiseveranstalter durch Verträge mit einem Reisesicherungsfonds, dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), abgesichert werden können. Das Fondsvermögen, in das die Reiseveranstalter einzahlen, wird verwendet, um Ansprüche von Reisenden im Falle einer Insolvenz zu befriedigen.

Darüber hinaus können Reiseveranstalter mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro auch über Versicherer oder Kreditinstitute absichern und müssen ihre Kunden über diese Insolvenzschutzmaßnahmen informieren. Bei Fragen zur Buchung von Pauschalreisen können Verbraucherzentralen wertvolle Informationen bereitstellen, doch das Bundesamt für Justiz stellt klar, dass es keine Rechtsberatung anbietet.

Für weiterführende Informationen zur Pauschalreiserichtlinie stehen auf der Internetseite der Bundesjustizämter umfassende Ressourcen zur Verfügung. Das aktuelle Engagement von Buller und anderen Branchenvertretern könnte entscheidend sein, um eine klarere und faire Regelung für alle beteiligten Akteure zu erreichen.