DRV warnt: EU-Pauschalreiserichtlinie gefährdet Deutschlands Reisebranche!
DRV-Präsident Fiebig fordert Reformen für Pauschalreisen beim Hauptstadtkongress, um Bürokratie abzubauen und Kunden zu schützen.

DRV warnt: EU-Pauschalreiserichtlinie gefährdet Deutschlands Reisebranche!
Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), hat beim Hauptstadtkongress in Berlin die alarmierende Situation der Reisebranche zur Sprache gebracht. Er verlangt nach verlässlichen Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und fairen Regeln, um die schwache Konjunktur, die steigenden Preise und die zunehmende Bürokratie zu bewältigen, die sowohl Reiseanbieter als auch Kunden belastet. Dabei kritisiert der DRV die geplante Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie, die die wirtschaftliche Substanz der Reisebüros gefährden könnte. Der Verband betont, dass Deutschland für über 40% aller EU-Pauschalreisen verantwortlich ist, und sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, bei der dänischen Ratspräsidentschaft Einfluss zu nehmen, um die deutschen Interessen wirksam zu vertreten. Fiebig äußerte, dass man auf eine Unterstützung der Bundesregierung hofft, um eine faire Regelung zu erreichen, die sowohl den Verbraucherschutz als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit in Einklang bringt.
Der Kongress, der das 75-jährige Bestehen des DRV feiert, ermöglichte es Fiebig, die positiven Entwicklungen des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu loben. Ab dem 1. November können mögliche Beitragssenkungen auf 0,5% realisiert werden. Darüber hinaus fordert er mehr Flexibilität und Gerechtigkeit bei den bonitätsabhängigen Sicherheitsleistungen. Fiebig zeigte sich optimistisch für die Zukunft der Branche und dankte für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
EU-Vorschläge zum Schutz von Reisenden
In einem parallelen Kontext unterstützt der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der Europäischen Union den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Vorschriften zum Schutz von Reisenden. Ziel dieser Initiative ist es, die Informations- und Stornierungsrechte der Reisenden besser zu präzisieren, sowie das Recht auf Rückerstattung und Rücktransporthilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters zu stärken. Zudem soll der Begriff „Pauschalreise“ genauer definiert und einheitliche Vorschriften für Gutscheine geschaffen werden. Verbraucher hätten demnach das Recht, Gutscheine abzulehnen und innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu wählen.
Wichtige Inhalte des Vorschlags beinhalten auch, dass nicht eingelöste Gutscheine bei Ablauf ihren nicht genutzten Wert zurückerstatten müssen. Gutscheine sollen mindestens 12 Monate lang gültig sein und können einmalig verlängert oder übertragen werden. Eine Insolvenzgarantie soll zudem sicherstellen, dass der Wert der Gutscheine mindestens dem Rückerstattungsbetrag entspricht. Für Reisende, die ihre Reise aufgrund unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände stornieren möchten, sollen keine Strafzahlungen und eine volle Rückerstattung garantiert werden.
Zukünftige Verhandlungen und Umsetzung
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben am 24. September die Verhandlungsposition mit großer Mehrheit beschlossen, sodass nun Verhandlungen mit dem Rat über die neuen Regeln vorbereitet werden können. Bei der Abstimmung entfielen 535 Stimmen auf die Ja-Seite, während 36 Abgeordnete gegen den Vorschlag stimmten und 47 sich enthalten haben. Berichterstatter Alex Agius Saliba hat zudem die Notwendigkeit eines verpflichtenden Beschwerdemechanismus für Reisende betont und zeigt damit das Bestreben, die Interessen der Reisenden in den Mittelpunkt der neuen Regelungen zu rücken.