DRV warnt: Pauschalreise-Reform gefährdet deutsche Reisebüros!
Der Deutsche Reiseverband warnt vor den wirtschaftlichen Folgen der geplanten Reform der Pauschalreiserichtlinie durch das EU-Parlament.

DRV warnt: Pauschalreise-Reform gefährdet deutsche Reisebüros!
Das Europäische Parlament hat Anfang September seine Position zur Revision der Pauschalreiserichtlinie beschlossen, was für die Reisebranche erhebliche Folgen haben könnte. Der Deutsche Reiseverband (DRV) übt scharfe Kritik an den geplanten Änderungen und warnt vor wirtschaftlichen Risiken, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stark belasten könnten. DRV-Präsident Norbert Fiebig äußert, dass diese Reformen vor allem für die mittelständisch geprägten Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland und Österreich problematisch sein werden.
Fiebig betont, dass die drohenden Regelungen zu einer Überregulierung führen könnten, die den Wettbewerb verzerren. Das Hauptaugenmerk der neuen Richtlinie auf einen hohen Verbraucherschutz wird zwar grundsätzlich begrüßt, doch der DRV befürchtet, dass die Belastungen durch die neuen Vorschriften nicht tragbar sind. Die Neudefinition der Pauschalreise werde zudem zu Haftungsrisiken für Reisebüros führen, was die Flexibilität der Angebote beeinträchtigen wird.
Warnungen vor Fehlentwicklungen und Haftungsrisiken
Die geplante Einführung einer 28-Tage-Stornofrist für außergewöhnliche Umstände wird vom DRV abgelehnt, da sie als einseitige Risikoabwälzung auf AnbieterInnen angesehen wird. Fiebig hebt hervor, dass diese Regelungen nicht nur Geld kosten würden, sondern auch bestehende Wettbewerbsverhältnisse gefährden könnten. Die Notwendigkeit für Korrekturen im Trilog-Verfahren wird daher als dringlich angesehen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Neudefinition von Pauschalreisen die Erstellung maßgeschneiderter Angebote erschweren könnte. Reisebüros könnten sofortige Veranstalterhaftung tragen müssen, was zu einer Vielzahl von rechtlichen Unsicherheiten und bürokratischen Hürden führen könnte. In diesem Zusammenhang unterstützt der DRV den Vorschlag des EU-Ministerrats, die Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung beizubehalten, um die im Markt tätigen Unternehmen zu schützen.
Die Wirtschaftliche Realität im Blick behalten
Der DRV appelliert an die Bundesregierung, die Interessen Deutschlands im Trilog-Verfahren zu vertreten. Fiebig weist darauf hin, dass in Deutschland 41% aller EU-Pauschalreisen verkauft werden und 30% aller Urlaubsreisen Pauschalreisen sind, wobei über 98% der deutschen Reiseveranstalter KMU sind. Eine Überregulierung könnte somit den Kern der deutschen Reisewirtschaft gefährden.
Abschließend fordert der DRV eine Balance zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, um das Modell der Pauschalreise nicht zu gefährden. Nur so sei es möglich, die Interessen aller Beteiligten – der Verbraucher wie auch der Anbieter – angemessen zu berücksichtigen. Die kommenden Verhandlungen werden entscheidend sein, um die Zukunft der Reisebranche mitzugestalten.
Für weitere Informationen, siehe die Berichterstattung von tip-online und verbandsbuero.