Lehrling aus der Steiermark: Kündigung nach Urlaub! So kam es dazu!

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Ein Lehrling aus der Steiermark verlor nach seinem Urlaub überraschend seinen Job. Er klagte erfolgreich gegen die Kündigung.

Ein Lehrling aus der Steiermark verlor nach seinem Urlaub überraschend seinen Job. Er klagte erfolgreich gegen die Kündigung.
Ein Lehrling aus der Steiermark verlor nach seinem Urlaub überraschend seinen Job. Er klagte erfolgreich gegen die Kündigung.

Lehrling aus der Steiermark: Kündigung nach Urlaub! So kam es dazu!

Ein bedauerlicher Vorfall ereignete sich in Österreich, wo ein 20-jähriger Lehrling aus der Steiermark während seines Urlaubs seinen Job verlor. Der Vorfall wirft essentielle Fragen zu den Rechten von Arbeitnehmern während ihrer Urlaubszeit auf. Das berichtete Merkur.

Der Lehrling hatte zuvor mit dem Vorarbeiter seinen Urlaub abgestimmt und eine Reise gebucht. Dennoch forderte der Geschäftsführer des Unternehmens ihn auf, während seiner bereits vereinbarten Urlaubszeit zu arbeiten. Während dieser Zeit verletzte sich der Lehrling jedoch bei der Arbeit und befand sich im anschließenden Krankenstand. Er hatte seinen Arbeitgeber über seine Krankmeldung und den geplanten Urlaub informiert.

Unerwartete Kündigung

Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub erlebte der Lehrling eine unerwartete Wendung: Er erhielt die Nachricht, dass er während seiner Abwesenheit gekündigt und bei den Behörden abgemeldet wurde. In der Folge klagte der Lehrling mit Unterstützung der Arbeiterkammer gegen seinen Arbeitgeber, der behauptete, der Lehrling habe eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewünscht und sei unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Diese Behauptungen konnten jedoch von der Arbeiterkammer widerlegt werden.

Schließlich entschied das Gericht zugunsten des Lehrlings und sprach ihm eine Kündigungsentschädigung von rund 4.400 Euro zu. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass in Österreich und Deutschland eine einmal getroffene Urlaubsvereinbarung grundsätzlich nicht einseitig widerrufbar ist, es sei denn, es liegt ein betrieblicher Notstand vor, der nachgewiesen werden muss.

Rechte von Arbeitnehmern im Urlaub

Laut dem Ratgeber von Formblitz sind Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht vor Kündigungen geschützt. Das Arbeitsverhältnis bleibt unverändert, und Arbeitgeber können Kündigungen auch während des Urlaubs eines Mitarbeiters aussprechen. Der Zugang der Kündigung spielt eine entscheidende Rolle für die geltenden Fristen.

Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger die Möglichkeit hat, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Dies geschieht in der Regel, wenn es im Briefkasten liegt. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmer auch im Urlaub mit Post vom Arbeitgeber rechnen müssen. Bei längeren Reisen sollten Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie Post am Urlaubsort erhalten.

Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Sollte der Arbeitnehmer diese Frist versäumen, kann er einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen, sofern er nachweisen kann, dass er sich im Urlaub befand. Für den Fall, dass eine Kündigung wegen unerlaubten Urlaubsantritts ausgesprochen wird, ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung rechtens ist.

Der Vorfall des Lehrlings aus der Steiermark zeigt eindringlich, welche Herausforderungen Arbeitnehmer im Umgang mit Kündigungen während des Urlaubs erleben können und wie wichtig es ist, die eigenen Rechte zu kennen und rechtzeitig aktiv zu werden.