
Die Insolvenz der Fluggesellschaft Air Belgium hat die Notwendigkeit eines umfassenden Insolvenzschutzes für Fluggesellschaften in Europa erneut ins Licht gerückt. Wie tip-online.at berichtet, sind nach der Pleite der Airline Forderungen in Höhe von rund 8 Millionen Euro offen, vor allem Rückerstattungen für Tickets, die über Reisebüros und Veranstalter verkauft wurden.
Air Belgium hatte im September 2023 angekündigt, den Passagierbetrieb einzustellen, um sich auf das Fracht- und Leasinggeschäft zu konzentrieren. Am 30. April 2025 erfolgte die offizielle Insolvenzerklärung, was den Verlust von Arbeitsplätzen und die Unsicherheit für zahlreiche Passagiere mit sich brachte, die nun auf ungewisse Rückzahlungen ihrer Tickets warten müssen.
Konsequenzen für die Branche und Verbraucher
Mit der Insolvenz sind die offenen Rückerstattungsforderungen nun dem Insolvenzverfahren unterworfen. Dies betrifft insbesondere die etwa 10.500 Passagiere, die nach der plötzlichen Einstellung der Flüge nach Südafrika und Mauritius gestrandet sind und deren Tickets nicht zurückerstattet werden können. Laut thebulletin.be wird die Passagierabteilung von Air Belgium vollständig geschlossen, während Teile des Betriebs von der französischen Reederei CMA CGM übernommen werden. Trotzdem bleiben 124 der 400 Arbeitsplätze der Airline erhalten.
Der Verband ECTAA hebt hervor, dass solche Insolvenzen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen hart treffen, die etwa 98 % der Reisevermittler in Europa ausmachen. Viele dieser Vermittler sehen sich mit dem Risiko konfrontiert, für ausstehende Rückzahlungen aufkommen zu müssen, obwohl sie lediglich Flüge vermitteln oder in Pauschalreisen einbinden. Eine gesetzliche Regelung ist daher dringend notwendig, um Airlines zu verpflichten, finanzielle Sicherheiten für Insolvenzfälle bereitzustellen.
Überarbeitung der EU-Verordnung zu Fluggastrechten
Die ECTAA sieht die laufende Überarbeitung der EU-Verordnung zu Fluggastrechten (261/2004) als Chance, dieses drängende Problem anzugehen. ECTAA-Präsident Frank Oostdam kommentiert, dass das bestehende System unzureichend sei und merkt an: „Verbindliche Mechanismen zum Schutz von Konsument:innen und Vermittlern werden benötigt.“
Insgesamt verdeutlicht die Insolvenz von Air Belgium die Schwächen des aktuellen Systems im Hinblick auf den Schutz der Passagiere und der Reisevermittler. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die EU ergreifen wird, um die finanzielle Sicherheit der Verbraucher in der Luftfahrtbranche zu gewährleisten.