Österreich schiebt IS-Propagandisten ab – doch wo ist er jetzt?

Österreich schiebt IS-Propagandisten ab – doch wo ist er jetzt?

Damaskus, Syrien - Österreich hat heute, am 15.07.2025, mit der Abschiebung eines syrischen Straftäters ein bemerkenswertes Zeichen gesetzt. Diese Maßnahme markiert die erste Rückführung eines Mannes nach Syrien seit 15 Jahren. Der 32-Jährige, ein verurteilter IS-Propagandist, wurde im November 2018 vom Landesgericht Salzburg wegen seiner Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich als „Medien-Mudschahid“ betätigt, Mitglieder für den IS angeworben und mur propagandistische Inhalte auf verschiedenen Plattformen wie Google, Facebook, Telegram und Twitter verbreitet. Insgesamt soll er etwa 30 Profile betrieben haben. Im Februar 2019 wurde ihm der Asylstatus aberkannt, und ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen.

Die Abschiebung fand gestern aufgrund des geschlossenen Luftraums über Syrien, verursacht durch den Nahost-Konflikt, zunächst keine Durchführung. Dennoch setzte das Innenministerium, unter der Leitung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), die Rückführung letzte Woche in Gang. Der Mann wurde per Linienflug über Istanbul nach Damaskus abgeschoben. Hierbei betont Karner die Notwendigkeit einer harten Asylpolitik und plant, weitere Abschiebungen durchzuführen, jedoch keine „Massendeportationen“. Österreich wird hiermit als erstes europäisches Land, das offiziell einen syrischen Straftäter nach Syrien abgeschoben hat, in den Blickpunkt der internationalen Aufmerksamkeit gerückt.

Verschwinden nach der Abschiebung

Nach der Abschiebung ist der Mann jedoch spurlos verschwunden. Der letzte Kontakt wurde aus Istanbul verzeichnet, und weder Familie noch Helfer konnten ihn erreichen. Das österreichische Innenministerium gibt keine Einzelheiten zu seinem Verschwinden bekannt, und es bleibt unklar, ob er nach Damaskus weitergereist ist oder in der Türkei an syrische Sicherheitskräfte übergeben wurde. Das Innenministerium versichert, dass die Übergabe an die zuständigen Stellen rechtmäßig erfolgt sei.

Der Anwalt des Mannes hat diplomatische Schritte gefordert und auf das Refoulement-Verbot hingewiesen, das besagt, dass kein Flüchtling in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm Folter oder eine andere Form der schweren Verfolgung droht. Weder das Innen- noch das Außenministerium scheinen für die Situation des Mannes zuständig zu sein. Diese Unsicherheiten werfen Fragen auf zu den rechtlichen Grundlagen und humanitären Verpflichtungen, die mit solch einer Abschiebung einhergehen.

Bereitschaft zur Verfolgung strafbarer Handlungen

Die Vorgeschichte des Mannes zeigt eine Kette von strafbaren Handlungen, die schließlich zu seiner Abschiebung führten. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde er aufgrund einer weiteren Straftat im März 2025 erneut in Untersuchungshaft genommen und im Mai zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dieser Strafe kam er in Schubhaft, was letztlich die Vorbereitung seiner Abschiebung zur Folge hatte.

Obwohl die Abschiebung auf ein schwerwiegendes Vergehen zurückzuführen ist, sind die Umstände rund um das Verschwinden des Mannes und die Rolle der Behörden in diesem Prozess von zentralem Interesse. Innenminister Karner bleibt bei der Erklärung, dass Straftäter und Gefährder konsequent außer Landes gebracht werden müssen, wohl wissend, dass das Thema kontroverse Diskussionen über Asylrecht und Menschenrechte entfachen kann.

Das Innenministerium verweist darauf, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes etwa 350 Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Dies macht die aktuelle Situation noch komplexer, da sowohl sicherheitspolitische als auch menschenrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abschiebung des syrischen IS-Propagandisten nicht nur einen bedeutenden rechtlichen Akt darstellt, sondern auch wichtige Fragen zur Verantwortung der österreichischen Behörden und den rechtlichen Rahmenabkommen aufwirft.

Für weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie die Berichte in Focus und Österreich.

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OrtDamaskus, Syrien
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